Vollmacht und Betreuungsverfügung

Mit einer Unterschrift legen Sie fest, wer Sie betreuen soll.

Es kann für jeden von uns Situationen geben, in denen man seine eigenen Angelegenheiten nicht regeln kann: Vor Krankheit, Unfall oder pflegebedürtigkeit ist niemand gefeit. Mit einer einzigen Unterschrift kann man Dritte beauftragen, seine Geld-, Gesundheits-, Wohnungsangelegeheiten usw. bis hin zur Vertretung vor Gericht für die eigene Person zu erledigen.

 

Wer dies versäumt, läuft Gefahr, dass ein Fremder ganz private Angelegenheiten regelt.

Tipp 1

Erstellen Sie eine Vollmacht, wenn Sie die Person des vollsten Vertrauens haben. Alternativ eignet sich die Betreuungssverfügung. Hier wirkt das Gericht bei Erteilung und durch Kontrolle mit.

Tipp 2

Wer die Vollmacht innerhalb der Patientenverfügung regelt, hat nur den medizinischen Teil festgelegt. Für 10 Euro kann man von Angestellten der Landratsämter seine Unterschrift bestätigen lassen. Höchste Akzeptanz haben Urkunden, die von einem Notar ausgestellt wurden. Für Immobiliengeschäfte, Aufnahme von Darlehen sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle Vollmacht erforderlich.

Tipp 3

Geben Sie die Vollmacht erst im Bedarfsfall heraus, denn Sie gilt ab Vorlage. Registrieren Sie Vollmacht und Betreuungsverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer für rund 15 Euro einmalig.