Gute Aussichten für Generationen

Vorsorgen ist keine Frage des Alters

"Planen Sie Ihr Leben so, als würden Sie ewig leben und organisieren Sie es so, als würde es morgen enden."

Alles in seinem Sinne geregelt zu haben, verleiht ein befreiendes, sicheres Gefühl. In der heutigen Zeit ist es leider unerlässlich geworden, sich rechtzeitig selbst um die eigene Versorgung im Alter, als auch um die Betreuung, Pflege und Begleitung seiner Familienmitglieder zu kümmern.

Vorsorge geht jeden an!

Unsere GenerationenBeratung umfasst viele Punkte zum Thema Vorsorge im Alter. Dabei stehen wir Ihnen zur Seite, um gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu folgenden Themen herbeizuführen:

  • Vorsorge- und Betreuungsvollmacht

  • Patientenverfügung

  • Finanzen in der Pflege und Elternunterhalt

  • und das Testament

     

Eine moderne Gesellschaft erfordert moderne Vorkehrungen
Viele Gesetze, vor allem hinsichtlich der Vorsorge im Alter, stammen noch aus einer anderen Zeit. Und zwar als die Familien noch aus Mutter, Vater, Kindern bestanden und die Mehrheit der Menschen in dieser Konstellation lebten. In unserer modernen Gesellschaft, bestehend aus Patchwork-Familien, Alleinerziehenden, etc., müssen zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden, damit die eigene Individualität bis zum Schluss erhalten bleibt und die Liebsten nicht unnötige Erschwernisse haben.

Daher ist in folgenden Situationen eine GenerationenBeratung unbedingt ratsam:

  • Bei Geschiedenen oder Verwitweten

  • In Patchwork-Familien

  • Bei Alleinstehenden

  • Bei Situationen ohne Kinder

  • Bei unerwünschten Schwiegerkindern oder –eltern

Beachten Sie auch diese wichtigen Hinweise:

  • Mit der Änderung des Güterstandes ändert sich der Pflichtanteil

  • Alleinstehende können mit der Sorgerechtserklärung die Vermögenssorge außerhalb des gemeinsamen Sorgerechts bestimmen

  • Kinder, die pflegen, haben einen höheren Anspruch auf den Nachlass

Vieles hat mit Finanzen zu tun. Dafür sind wir Spezialisten und informieren zu Vollmachten, Verfügungen, Zeit der Pflege und Testament. Denn die Bankvollmacht ist nicht mehr in allen Fällen ausreichend.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Das gilt auch für Ihre Familie, Freunde und Bekannte. Gerne sind wir für die Personen da, die Ihnen am Herzen liegen.