Patientenverfügung

Sie legen Ihren medizinischen Willen für die Zeit fest, in der Sie sich nicht äußern können.

 

Lebenserhaltende oder verkürzende Maßnahmen, Meinung zur Organspende, Sterbebegleitung u.v.m. sollte jeder selbst festlegen. Angehörige sind damit in aller Regel überfordert. Sie dürfen auch keine lebensverkürzende maßnahmen anordnen oder Patientenverfügungen erstellen.

Tipp 4

Der Arzt als Mediziner kennt sich mit der Gesundheit am besten aus. Viele Ärzte sind Ihnen behilflich beim Ausfüllen des Formulares und klären evtl. Fragen. Kosten i.d.R. ca 30 Euro. Eine Alternative ist der Humanistische Verband: www.patientenverfügung.de.

Tipp 5

Alle ein bis zwei Jahre sollte diese Verfügung erneuert werden. (Ein Grund mehr, dies beim Arzt und nicht beim Notar zu tun.) Beachten Sie bitte, dass Sie immer eine öffentliche Person benötigen, die Ihre Einwilligungsfähigkeit bestätigt.