Sie legen Ihren medizinischen Willen für die Zeit fest, in der Sie sich nicht äußern können.
Lebenserhaltende oder verkürzende Maßnahmen, Meinung zur Organspende, Sterbebegleitung u.v.m. sollte jeder selbst festlegen. Angehörige sind damit in aller Regel überfordert. Sie dürfen auch keine lebensverkürzende maßnahmen anordnen oder Patientenverfügungen erstellen.