Was ändert sich?
Die neue Verordnung EU 2024/886 verlangt, dass Zahlungsdienstleister bis zum 5. Oktober 2025 eine Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VOP) bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU/EWR durchführen müssen. Diese Überprüfung soll betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen verhindern und den Schutz des Zahlers erhöhen. Für Unternehmenskonten muss der im öffentlichen Register eingetragene Firmenname verwendet werden. Die Verpflichtung gilt für alle SEPA-Überweisungen, die Zahlungskonten betreffen, jedoch nicht für Überweisungen zu Konten wie Darlehens-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten oder an Empfängerbanken außerhalb der EU/EWR.
Die Instant Payments Regulierung erfordert grundsätzlich für jeden Kunden, für den die Bank ein Zahlungskonto führt, die Vereinbarung neuer, zustimmungspflichtiger Kundenbedingungen.
Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung: Bitte stimmen Sie den neuen Kundenbedingungen möglichst schnell nach Zugang zu.
Empfängerprüfung - Verification of Payee
Eine der zentralen Neuerungen ist die Empfängerprüfung bzw. "Verification of Payee" (kurz: VOP). Hierbei wird geprüft, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers und der Name des Kontoinhabers der angegeben IBAN identisch sind, um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern und so den Schutz des Zahlers zu erhöhen.
Das System liefert hierbei die folgenden Ergebnisse:
„Check cannot be performed“ (Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht möglich)
Die Darstellung hängt vom verwendeten Überweisungskanal, bspw. Online-Banking oder Zahlungsverkehrssoftware ab.
Im Gegensatz zum Privatkunden (Verbraucher) erlaubt die Regulierung Firmenkunden (Unternehmer) eine Wahlmöglichkeit. Sie entscheiden bei jeder Einreichung einer Datei mit mehr als einer Transaktion, ob Sie die Datei zur Empfängerüberprüfung einreichen möchten (Opt-In) oder ob Sie wie bisher die Dateien in den gewohnten Prozessen verarbeiten (Opt-Out).
Wir unterstützen Sie
Nutzen Sie einen Zahlungs-QR-Code zur Reduzierung von Eingabefehlern bei Ihren Kunden. Der QR-Code wird individuell auf Ihre Rechnung gedruckt und beinhaltet Ihre korrekten Empfängerdaten. Diesen können Sie im OnlineBanking und der VR Banking App oder alternativ über Ihre Zahlungsverkehrssoftware nutzen: Rechnung mit QR-Code „GiroCode“
FAQ
Hier finden Sie die FAQs zum Download.